Reingewinn
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in der Bilanz auszuweisender Überschuss eines Unternehmens, d.h. die Summe aller Einnahmen abzüglich der Summe aller Ausgaben. Der Reingewinn wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt, und füllt in der Bilanz die Differenz zwischen Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Schulden), steht also auf der Passivseite.
Ggs. zu Reinverlust
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |