Rücktritt

    Aus WISSEN-digital.de

    Rücktritt vom Vertrag

    Einseitig getroffene Willensentscheidung zur Lösung eines Vertrages.

    Nach § 349 Bürgerliches Gesetzbuch erfolgt der Rücktritt vom Vertrag durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. Ein Rücktrittsrecht kann sich entweder aus dem Vertrag oder aus gesetzlichen Vorschriften ergeben. In diesem Fall sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die daraus gezogenen Nutzungen herauszugeben oder eventuell Wertersatz zu leisten. (vgl. § 346 BGB).

    Rücktritt vom Versuch

    Im Strafrecht kann sich die freiwillige Aufgabe der Straftat vor Beendigung der Versuchshandlung gemäß § 24 Strafgesetzbuch strafbefreiend auswirken.