Räumungsverkauf

    Aus WISSEN-digital.de

    bei der Industrie- und Handelskammer anmeldepflichtiger Verkauf zu verbilligten Preisen aus besonderem Anlass, etwa wegen Umbau, Feuer-, Sturm- oder Wasserschaden zur Räumung eines bestimmten Warenvorrats; für die Dauer von höchstens zwölf Werktagen (vgl. § 8 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).