Räumungsverkauf
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bei der Industrie- und Handelskammer anmeldepflichtiger Verkauf zu verbilligten Preisen aus besonderem Anlass, etwa wegen Umbau, Feuer-, Sturm- oder Wasserschaden zur Räumung eines bestimmten Warenvorrats; für die Dauer von höchstens zwölf Werktagen (vgl. § 8 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).
Kalenderblatt - 28. April
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