Industrie- und Handelskammer

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: IHK;

    die Interessenvertretung und Selbstverwaltung des Handels und der Industrie; entwickelte sich aus den Gilden und Innungen der einzelnen Handels- und Handwerksbranchen. Allerdings werden die Belange des Handwerks von der Handwerkskammer vertreten. Aufgaben der IHK sind u.a. die Förderung von Handel und Industrie, Unterstützung und Mitwirkung bei der Berufsausbildung und Beratung von Behörden und staatlichen Stellen. Die IHK sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Gewerbetreibenden im Einflussbereich der Kammer sind zur Mitgliedschaft verpflichtet. Die 81 IHK des Bundesgebiets sind zum Deutschen Industrie- und Handelstag zusammengeschlossen. 1919 wurde die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) in Paris gegründet, welche für die internationale Zusammenarbeit von Handel und Industrie zuständig ist.