Luftstreitkräfte
Aus WISSEN-digital.de
auch: Luftwaffe;
Teil der Streitkräfte, der zum Kampf in der Luft bestimmt ist. Die Luftstreitkräfte gliedern sich in Flieger- und Luftverteidigungstruppen. In Deutschland unterstehen sie der Führung des Luftwaffenführungsstabs. Sie werden unterteilt in taktische Verbände zum Einsatz über Gefechtsgebieten, die Jagdbomber, Aufklärungsflugzeuge und Flugabwehrraketen sowie Fernmelde- und Logistikeinheiten umfassen, und strategische Verbände zum Einsatz im Inneren des Feindgebietes, die größtenteils über mittlere und schwere Bomber verfügen und meist mit atomaren Waffen (ABC-Waffen) und Langstreckenraketen ausgestattet sind.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |