Luftstreitkräfte

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Luftwaffe;

    Teil der Streitkräfte, der zum Kampf in der Luft bestimmt ist. Die Luftstreitkräfte gliedern sich in Flieger- und Luftverteidigungstruppen. In Deutschland unterstehen sie der Führung des Luftwaffenführungsstabs. Sie werden unterteilt in taktische Verbände zum Einsatz über Gefechtsgebieten, die Jagdbomber, Aufklärungsflugzeuge und Flugabwehrraketen sowie Fernmelde- und Logistikeinheiten umfassen, und strategische Verbände zum Einsatz im Inneren des Feindgebietes, die größtenteils über mittlere und schwere Bomber verfügen und meist mit atomaren Waffen (ABC-Waffen) und Langstreckenraketen ausgestattet sind.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.