Lohnfortzahlung

    Aus WISSEN-digital.de

    Anspruch des Lohnempfängers auf Zahlung seines üblichen Nettolohns während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem in den letzten vier Wochen vor der Krankheit erhaltenen Lohn. Die zuständige Krankenkasse zahlt dem Erkrankten in dieser Zeit ein Krankengeld, das der Arbeitnehmer um den fehlenden Betrag zum Nettolohn aufstocken muss.