Log

    Aus WISSEN-digital.de

    (englisch für "Klotz") auch: Logge;

    Messinstrument für die Geschwindigkeit von Schiffen.

    Es gibt verschiedene Arten: Das Relingslog misst die Zeit, in der ein hohler Gegenstand nach Aufprall im Wasser die Höhe des Schiffshecks erreicht; geteilt durch die Messstrecke ergibt sich die Schiffsgeschwindigkeit. Beim Patentlog wird die Rotation eines Propellers, der hinter dem Schiff hergezogen wird, auf ein Zeigerblatt übertragen. Das Handlog besteht aus einem Holzstück (Logscheit) und einer Leine; das Auslaufen der Leine wird vom Heck des Schiffes an den Knoten der Leine in einer festen Zeitspanne mit der Stoppuhr bzw. früher mit der Sanduhr (Logglas) gemessen; deshalb wird die Schiffsgeschwindigkeit auch traditionell in Knoten angegeben. Heute werden Fahrtmessanlagen eingesetzt.

    Kalenderblatt - 19. Mai

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    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.