Laufwerkskennung

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    auch: Laufwerksbuchstabe;

    Buchstabe, unter dem ein Laufwerk in einem Computer angemeldet und vom Betriebssystem erkannt und angesprochen wird. Ein Buchstabe wird jedem verfügbaren (auch logischen) Laufwerk zugewiesen. Es gilt der Laufwerksbuchstabe A: für das erste Diskettenlaufwerk, B: für das zweite Diskettenlaufwerk (sofern vorhanden), C: ist die Laufwerkskennung des Startlaufwerks (in der Regel die Festplatte). CD-ROM- und Wechselmedien-Laufwerke erhalten die weiteren Buchstaben zugeordnet. In Systemen mit nur einer Festplatte bzw. nur einer Partition wird das CD-ROM-Laufwerk mit dem Laufwerksbuchstaben D: angemeldet. Unter Windows 95/98 erfolgt die Vergabe der Laufwerksbuchstaben automatisch.

    Für die Vergabe einer Laufwerkskennung für verschiedene Laufwerke steht das gesamte Alphabet zur Verfügung. Die Laufwerkskennung sagt allerdings nichts über die physikalisch innerhalb eines Systems vorhandenen Laufwerke aus, sondern gibt lediglich die Zahl der logischen Unterteilungen eines oder mehrerer Laufwerke an. Siehe Partition.