Landesarbeitsgericht
Aus WISSEN-digital.de
Gerichtshof auf Landesebene, der sich mit Prozessen im Arbeitsrecht befasst, §§ 33 bis 39 Arbeitsgerichtsgesetz. Es ist zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts, §§ 64, 78, 87 Arbeitsgerichtsgesetz. Es besteht aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden der Kammern und den ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Nach § 35 Absatz 2 Arbeitsgerichtsgesetz bestehen die Kammern aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick