Laienrichter
Aus WISSEN-digital.de
ehrenamtlicher Richter (§§ 1, 44 ff. Deutsches Richtergesetz), der über keine juristische Vorbildung verfügt, z.B. Schöffe (Strafgerichtsbarkeit), Handelsrichter (Kammer für Handelssachen) oder Geschworener (nur in den USA). Die Tätigkeit des Laienrichters steht jedem unbescholtenen Bundesbürger zwischen 25 und 65 Jahren offen.
Beim Amtsgericht gibt es das so genannte Schöffengericht, welches mit zwei Laienrichtern neben einem Berufsrichter besetzt ist. Die Strafkammer dagegen ist immer mit zwei Laienrichtern und zwei bis drei Berufsrichtern besetzt, so genanntes Schwurgericht.
Kalenderblatt - 6. Mai
1757 | Die Schlacht bei Prag ist eine der ersten großen Schlachten des Siebenjährigen Krieges. |
1937 | Das Luftschiff "Hindenburg" explodiert in Lakehurst. Mit dieser Katastrophe endet das Zeitalter der Luftschifffahrt. |
1952 | Das Deutschlandlied wird Nationalhymne der Bundesrepublik. Die Musik stammt von Joseph Haydn, der Text von A. H. Hoffmann von Fallersleben. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick