Kupplung

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    Vorrichtung zum Verbinden von Fahrzeugen (z.B. Eisenbahnkupplung); auch Maschinenteil bei Kfz zum Herstellen oder Trennen der Kraftübertragung zwischen Motor und Triebrädern. Es gibt verschiedene Konstruktionsweisen: feste Kupplung (z.B. Scheiben- oder Stirnzahn-Kupplung), längsbewegliche Kupplung (Klauen-Kupplung), querbewegliche Kupplung (Kugel- oder Kreuzgelenk-Kupplung), Ausrück-Kupplung (Scheiben- oder Lamellen-Kupplung).

    Von automatisch arbeitenden Strömungskupplungen (Föttinger-Kupplung) abgesehen, sind die Kupplungen in Automobilen Reibungskupplungen, bestehend aus einer mit dem Schwungrad des Motors verbundenen Reibfläche, einer Druckplatte und einer Mitnehmerscheibe zwischen beiden, die beidseitig einen Reibbelag (Reibung) trägt. Eine Tellerfeder presst bei der Fahrt alle drei Komponenten aufeinander. Beim Treten des Kupplungspedals wird die Druckplatte von der Tellerfeder entlastet, die kraftübertragende "Reibverbindung" zwischen Motor und Getriebe gelöst.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.