Kraftfahrzeug
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Abk.: Kfz;
jedes durch eine Verbrennungsmaschine (meist Otto- oder Dieselmotor) oder einen Elektromotor angetriebene und nicht an Schienen gebundene Landfahrzeug.
Es wird unterschieden zwischen Personenkraftwagen (Pkws) und Nutzkraftwagen (z.B. Lkws, Kraftomnibusse und Schwertransporter), landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Sonder-Kfz (z.B. Feuerwehrfahrzeuge). Zweispurige Kraftfahrzeuge werden Automobile genannt. Einspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern sind Krafträder (Motorräder, Motorroller sowie Fahrräder mit Hilfsmotor [Mofa, Moped]).
Zulassung und Betrieb von Kraftfahrzeugen sind in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt, so benötigt jedes Kraftfahrzeug eine Betriebserlaubnis (Zulassung) und ein amtliches Kennzeichen; außerdem muss für jedes Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |