Kraftfahrzeugsteuer
Aus WISSEN-digital.de
Aufwandsteuer für das Halten eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers auf öffentlichen Straßen, wobei die tatsächliche Benutzung unerheblich ist; bemessen bei Pkw und Krafträdern nach Hubraum und Schadstoffausstoß, bei allen anderen Fahrzeugen nach Gewicht (ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist zusätzlich das Emissionsverhalten Bemessungsgrundlage). Schadstoffarme Kraftfahrzeuge werden steuerlich begünstigt (nur bis 31. Dezember 2005). Die Kraftfahrzeugsteuer fließt den Ländern zu.
Kalenderblatt - 2. Mai
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