Jainismus

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    auch: Dschinismus;

    Der Jainismus ist eine altindische Religion, die in Opposition zum Brahmanismus und zum Buddhismus gesehen werden muss.

    Der Jainismus entstand zur Zeit Buddhas um 500 v.Chr. aus älteren Glaubensvorstellungen. Die legendären Gründer waren die 24 Tirthankara ("Wegbereiter", "Heilsfinder": unter ihnen Rishabhanatha, Santinatha, Neminatha, Parsvanatha, Parsha und Mahawira). Nur Parsha (um 750 v.Chr.) und der Prophet Mahawira (um 500 v.Chr.), der "Dschaina" (der "Sieger"), sind historisch nachweisbar. Mahawira gilt als der eigentliche Begründer des Jainismus, der Mönche, Nonnen und Laiengläubige umfasste und seine Glaubens- und Sittenlehre in mehreren Heiligen Schriften niederlegte.

    Höchstes Ziel der Religion ist die Befreiung der Seele aus dem Kreislauf von Geburt und Tod und aus aller Stofflichkeit, in die sie gebannt ist (je nach dem Grad der sittlichen Reinheit in Gestalt von guten oder bösen Geistern, Menschen, Tieren, Pflanzen). Erst durch zahlreiche Wiedergeburten und bessere Erkenntnis, tieferen Glauben und sittlicheren Wandel und in härtester Zucht und Askese auf den sich folgenden Wiedergeburtsstufen löst sich die Seele aus den Fesseln des Materiellen und steigt geläutert zum "Gipfel der Welt", d.h. zum ewigen Glück, auf. Ein Eingehen in Gott kennt der Jainismus nicht, da Gott nicht existiert und Welt und Leben aus eigenen Kräften bewegt werden. Zum rechten Glauben gehört die Verehrung der 24 Tirthankara und der Glaube an das Wort des Propheten Mahawira und der Heiligen Schriften. Zum rechten Wandel gehören Schonung alles Lebenden (selbst des Ungeziefers), Tierschutz und Pflege kranker und altersschwacher Tiere, Bekämpfung des Unwahren, Unrechten, der Unkeuschheit und der Besitzgier.

    Der Jainismus, der in zwei Richtungen vertreten ist - den Schwitamburas, den Weißgewandeten, und den Digambaras, denen die Nacktheit Voraussetzung für die Heiligkeit ist -, schuf bedeutende Tempel, Tierhospitäler, Klöster und eine reiche religiöse Literatur.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.