Irrtum
Aus WISSEN-digital.de
- unbeabsichtigte Fehleinschätzung einer Tatsache.
- zivilrechtliche Unterscheidung in Erklärungsirrtum, offensichtlich versehentlich falsch abgegebene Willenserklärung, Inhaltsirrtum, unverschuldete Unwissenheit über die Bedeutung einer abgegebenen Willenserklärung und Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft, z.B. einer Sache im Kaufvertrag.
- im Strafrecht als Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum, z.B. der Täter ist sich nicht bewusst, dass er eine rechtswidrige Handlung begeht (Verbotsirrtum); die versehentliche Mitnahme eines fremden Mantels in einem Restaurant (Tatbestandsirrtum). Der Täter kann dann nach § 16 Strafgesetzbuch nicht wegen vorsätzlichen Handelns bestraft werden.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |