Irrtum

    Aus WISSEN-digital.de

    1. unbeabsichtigte Fehleinschätzung einer Tatsache.
    1. zivilrechtliche Unterscheidung in Erklärungsirrtum, offensichtlich versehentlich falsch abgegebene Willenserklärung, Inhaltsirrtum, unverschuldete Unwissenheit über die Bedeutung einer abgegebenen Willenserklärung und Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft, z.B. einer Sache im Kaufvertrag.
    1. im Strafrecht als Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum, z.B. der Täter ist sich nicht bewusst, dass er eine rechtswidrige Handlung begeht (Verbotsirrtum); die versehentliche Mitnahme eines fremden Mantels in einem Restaurant (Tatbestandsirrtum). Der Täter kann dann nach § 16 Strafgesetzbuch nicht wegen vorsätzlichen Handelns bestraft werden.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.