Innere Angelegenheiten
Aus WISSEN-digital.de
alle innerstaatlichen Angelegenheiten, die nicht im Zusammenhang mit dem internationalen Beziehungsgefüge stehen. Das Recht zur autonomen Regelung der inneren Angelegenheiten gehört zum Grundsatz der Souveränität eines Staates. Selbst bei Verletzungen überstaatlich geltenden Rechts (z.B. Menschenrechte) ist der Eingriff in die inneren Angelegenheiten einer Nation in der Staatengemeinschaft höchst umstritten; das hierzu geltende Völkerrecht wird allerdings immer wieder durch Resolutionen der UN zu einzelnen Krisengebieten aufgeweicht. Mittlerweile kann man de facto nicht mehr von einem Bruch des Völkerrechts sprechen, wenn die Gemeinschaft der Staaten eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates beschließt, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.
Kalenderblatt - 15. Mai
1799 | Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser. |
1955 | Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit. |
1959 | Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab. |
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