Hausfriedensbruch
Aus WISSEN-digital.de
illegales Eindringen in fremde Wohnungen, Häuser oder Grundstücke sowie der Aufenthalt darin ohne Erlaubnis; auf Antrag des Wohnungsinhabers erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung nach §§ 123 ff. StGB.
Hausfriedensbruch wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Nach § 124 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer sich mit anderen zusammenrottet, in der Absicht, gemeinsam in fremdes Besitztum einzudringen.
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick