Hauptverfahren
Aus WISSEN-digital.de
im Strafprozess der mit dem Beschluss auf Eröffnung des Hauptverfahrens beginnende, mit der Verkündung des Urteils endende Verfahrensabschnitt. Er gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 213 ff. Strafprozessordnung) und die Hauptverhandlung (§§ 226 ff. Strafprozessordnung) selbst. Im Hauptverfahren prüft das Gericht, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist.
Das Hauptverfahren schließt sich an das Zwischenverfahren an, das wiederum an das Vorverfahren anknüpft.
Kalenderblatt - 15. Mai
1799 | Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser. |
1955 | Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit. |
1959 | Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab. |
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