Hauptverfahren

    Aus WISSEN-digital.de

    im Strafprozess der mit dem Beschluss auf Eröffnung des Hauptverfahrens beginnende, mit der Verkündung des Urteils endende Verfahrensabschnitt. Er gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 213 ff. Strafprozessordnung) und die Hauptverhandlung (§§ 226 ff. Strafprozessordnung) selbst. Im Hauptverfahren prüft das Gericht, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist.

    Das Hauptverfahren schließt sich an das Zwischenverfahren an, das wiederum an das Vorverfahren anknüpft.

    Kalenderblatt - 15. Mai

    1799 Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser.
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