Grunderwerbsteuer

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    im Grundstücksverkehr die Steuer auf den Kauf eines inländischen Grundstücks; wird durch Abschluss eines Kaufvertrags fällig; gilt nicht bei Erbschaft. Die Grunderwerbssteuer ist eine Landessteuer, die bundesweit einheitlich geregelt ist und die auch den Gemeinden überlassen werden kann. Der Steuersatz beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises (sobald die Freigrenze von 2 500 Euro überschritten wird) und muss vor Eintragung in das Grundbuch geleistet werden. Basis der Steuer ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).