Grundbuch

    Aus WISSEN-digital.de

    nach § 873 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 1 ff. Grundbuchordnung bei den Grundbuchämtern öffentlich geführtes staatliches Register, in dem alle Daten über Grundstücke verzeichnet sind, z.B. Größe, Lage, Eigentümer und Belastung des Grundstücks. Das Grundbuch kann von jedem bei berechtigtem Interesse eingesehen werden.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.