Grenze

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    im völkerrechtlichen Sinne die gekennzeichnete Abgrenzung des Territoriums eines Staates (Staatsgrenze) von dem seiner Nachbarstaaten, es gibt aber auch regionale Grenzen. Staaten müssen nach dem Völkerrecht gegenseitig die Unverletzlichkeit der Grenze des anderen respektieren, deren Verlauf nur durch Vertrag geändert werden darf; gewaltsame Annexion ist unzulässig. Grenzen werden im Allgemeinen durch Polizei oder Zoll kontrolliert. Sie sind durch Grenzzeichen kenntlich gemacht. Das Überschreiten von Grenzen und der Warenverkehr (Grenzverkehr) zwischen Ländern ist durch pass- und zollrechtliche Bestimmungen geregelt. Grenzen waren im Verlauf der Geschichte - und sind es z.T. auch heute noch - immer wieder Gegenstand politischer und kriegerischer Auseinandersetzungen.