Glossatoren

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    akademische Lehrer des Corpus Iuris Civilis seit dem 12. Jh., benannt nach ihrer Methodik, über unklare und zu erläuternde Stellen Eintragungen ("Glossen", zwischen den Zeilen oder am Rand) zu machen, die, von Nachfolgern benutzt, mit der Zeit zu umfangreichen Kommentaren anwuchsen; Wegbereiter der gelehrten Jurisprudenz; der erste war Irnerius (gestorben vor 1140); die ihnen folgenden Postglossatoren standen unter dem Einfluss der Scholastik. Seit dem 16. Jh. wieder streng philosophisch-kritische Bearbeitung der Quellen.