Genehmigung

    Aus WISSEN-digital.de

    bei Rechtsgeschäften die zur Wirksamkeit erforderliche nachträgliche Zustimmung eines Dritten. Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Genehmigung ist erforderlich bei Verfügungen eines Nichtberechtigten, z.B. bei Rechtsgeschäften nicht voll Geschäftsfähiger und bei nicht bevollmächtigten Vertretern.

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.