Funkmesstechnik

    Aus WISSEN-digital.de

    Als Funkmesstechnik werden die Gesamtheit der Verfahren und die zugehörigen Geräte bezeichnet, mit denen sich Entfernung und Richtung sowie auch die Geschwindigkeit von Objekten durch von diesen reflektierte elektromagnetische Wellen feststellen lassen.

    Die Objekte können beweglich oder ortsfest sein. Die Entfernungs-, Richtungs- und Geschwindigkeitsbestimmungen erfolgen auf der Grundlage passiver Rückstrahlung der ausgesandten Signale (Primärradar).

    Die Entfernungsbestimmungen erfolgen durch Auswertung der Zeitdifferenz zwischen ausgesandten und empfangenen Signalen. Die Richtungsbestimmung lässt sich mithilfe der Strahlrichtung der Antenne feststellen. Eine Bestimmung der Relativgeschwindigkeit ist durch Ausnutzung des Doppler-Effektes möglich.

    (Siehe auch Radar.)

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.