Fron
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(eigentlich: frone, von althochdeutsch: fro, "Herr": "was dem Herrn gehört") auch: Frondienst;
im Mittelalter die Arbeit der unfreien Bauern für den Grundherrn, meist ohne Entgelt, also zusätzliche Leistung zu den Natural- (bzw. Geld-)Abgaben; man unterschied Spann- (mit dem Gespann) und Handdienste; gemessene, d.h. fest vereinbarte, und angemessene Frondienste, die von der Herrschaft nach Willkür gefordert wurden, zur Vernachlässigung der Äcker des Bauern führten und eine Hauptquelle der bäuerlichen Unzufriedenheit waren; im Westen Deutschlands seit dem 15. Jh. meist durch Geldleistungen ersetzt; abgeschafft erst durch die Französische Revolution und (in Deutschland) durch die Bauernbefreiung Anfang des 19. Jh.s.
Kalenderblatt - 6. Mai
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1952 | Das Deutschlandlied wird Nationalhymne der Bundesrepublik. Die Musik stammt von Joseph Haydn, der Text von A. H. Hoffmann von Fallersleben. |
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