Freileitung

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    im Freien an Isolatoren auf Masten aufgehängte elektrische Leitung zur elektrischen Energie- oder Informationsübertragung.

    Freileitungen werden bei Energieübertragung meist blank, d.h. unisoliert, als massive oder verseilte Leiter ausgeführt. Stahl-Aluminium-Seile (Stalu) sind Verbundleiter mit Stahlseele (mechanische Festigkeit) und Aluminiummantel (gute Leitfähigkeit). Zur Herabsetzung der Koronaverluste bei hohen Spannungen werden Hohlleiter und bei Spannungen über 110 kV zwei bis vier Leiterseile je Phase als Bündelleiter (Zweier-, Dreier- oder Viererbündel) parallel in einem Abstand von etwa 40 cm, der durch Abstandshalter alle 50 bis 80 m gesichert wird, geführt. Durch diese Bündelleiter wird das elektrische Feld homogenisiert und die Gefahr von Überschlagen zwischen den Leitern, die Sprüherscheinung (Korona) und mit ihnen die Funkstörung vermindert. Die Leiterseile werden an Isolatoren aus Hartporzellan oder Glas an (Freileitungs-)Masten aus Stahl, Stahlbeton oder Holz aufgehängt.

    Hochspannungsleitungen (Fernleitungen) bestehen zur besseren Mastausnutzung aus zwei Drehstromsystemen mit je drei Bündelleitern. Über den Hochspannungsleitungen werden Erdseile zur Abschirmung atmosphärischer Entladungen gespannt. Bei genullten Niederspannungsnetzen sind sie aus Schutzgründen unter stromführenden Leitern angeordnet.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.