Frauenarbeit
Aus WISSEN-digital.de
Der in Art. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankerte Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau soll der Frau für gleiche berufliche Arbeit und Leistung gleichen Lohn garantieren, darf jedoch nicht den Frauenarbeitsschutz oder den Mutterschutz hinfällig machen. Zur Verbesserung der Erwerbssituation von Frauen sollen Quotenregelungen und Frauenförderpläne beitragen. Nach Art. 12 GG haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Kalenderblatt - 19. Mai
1536 | König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten. |
1899 | Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten. |
1949 | Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit