Finanzausgleich

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    Regelung finanzieller Ungleichgewichte durch Umverteilung öffentlicher Einnahmen in einem föderativen Staatssystem. In der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet man zwischen einem vertikalen Finanzausgleich, bei dem zwischen unterschiedlich ranghohen Körperschaften wie Bund, Ländern und Gemeinden ein Ausgleich stattfindet, und einem horizontalen Finanzausgleich, bei dem ein Ausgleich zwischen gleichgeordneten Gebietskörperschaften stattfindet. Der Finanzausgleich ist per Grundgesetz (Artikel 72 Abs. 2 und Artikel 106 Abs. 3) festgesetzt, indem auf die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse hingewiesen wird.

    Auf europäischer Ebene werden die Beiträge zur Europäischen Union entsprechend der Wirtschaftskraft eines Landes erhoben und fließen in Regionalfonds der EU.