Fahrverbot

    Aus WISSEN-digital.de

    Strafmaß, das bei Verkehrsdelikten richterlich verhängt werden kann (z.B. bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch, wiederholter Geschwindigkeitsübertretung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Straßengefährdung, altersbedingte Fahrunfähigkeit, körperliche Gebrechen); Verbot für die Dauer von 1-3 Monaten, ein Fahrzeug zu führen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.