Extremistenbeschluss

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    auch: Radikalenerlass;

    Bezeichnung für die 1972 verabschiedete Richtlinienbestimmung zur Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst auf deren Verfassungstreue und eventuelle Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen. Angestellte, Beamte und Arbeiter im Öffentlichen Dienst dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie gewähren können, dass sie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Die Überprüfung wird von den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Der Extremistenbeschluss bleibt umstritten, und es gab zu Anfang der siebziger Jahre viele Proteste in der Bevölkerung. Bislang wurde der Erlass nicht aufgehoben; seit der Wiedervereinigung wird jedoch in allen Bundesländern auf die Regelanfrage ohne begründeten Verdacht verzichtet. Siehe auch Verfassungsfeind.

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