Erbengemeinschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    Mehrheit von Erben, denen der Nachlass mangels spezifischer Verfügungen bis zur Aufteilung als Gesamteigentum zusteht. Sie ist Gesamthandsgemeinschaft; jeder Miterbe hat nur einen Anteil am Nachlass und kann über diesen Anteil verfügen, jedoch nicht über einzelne Gegenstände aus dem Nachlass (§§ 2033, 2040 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Nachlass ist dann Sondervermögen.

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.