Emission (Börse)

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    Erstausgabe von Wertpapieren mit dem Ziel einer vollständigen und risikofreien Platzierung von Wertpapieren zur Kapitalbeschaffung. Eine Emission kann in der Form der Selbstemission oder der Fremdemission erfolgen. Bei der Selbstemission übernimmt der Emittent die Platzierung seiner Papiere, d.h. er bringt sie beim Publikum selbst unter. Bei der Fremdemission wendet sich der Emittent an ein oder mehrere Kreditinstitute zur Abwicklung und macht sich die Platzierungs- und Marktkraft der Institute zu Nutzen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.