Embryonenschutz
Aus WISSEN-digital.de
im Zusammenhang mit den ethisch bedenklichen Aspekten der Genforschung, insbesondere der gentechnischen Möglichkeit der Erzeugung von Retortenbabys und der Geschlechtsbestimmung von Embryonen sowie der Zunahme von Fötustransplantationen eingerichteter rechtswirksamer Schutz von Embryonen.
Weltweit am strengsten wird der Embryonenschutz in Deutschland (Embryonengesetz von 1991) gehandhabt. Leihmutterschaften sollen verhindert werden, deshalb Verbot der Übertragung fremder Eizellen auf eine Frau, Embryospenden, Embryoübertragungen usw. Künstliche Befruchtungen, Embryoübertragungen und Embryokonservierungen darf nur ein Arzt vornehmen (§ 9 Embryonenschutzgesetz). Unter Strafe stehen unter anderem: gezielte Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz); künstliche Veränderung menschlicher Keimbahnzellen (§ 5 Embryonenschutzgesetz); Herstellen identischer Mehrlinge (Klonen, § 6 Embryonenschutzgesetz); gezielte Geschlechtsauswahl (§ 7 Embryonenschutzgesetz).
Kalenderblatt - 19. Mai
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1899 | Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten. |
1949 | Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf. |
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