Disziplinarverfahren
Aus WISSEN-digital.de
Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zur Anwendung des Disziplinarrechts; besteht aus einem Vorermittlungsverfahren und einem förmlichen Disziplinarverfahren. Liegt der Verdacht eines möglichen Dienstvergehens vor, veranlasst der Dienstvorgesetzte die Vorermittlungen, die zur Aufklärung des Sachverhalts führen sollen. Nach Abschluss dieser Ermittlungen folgt entweder die Einstellung des Disziplinarverfahrens, der Erlass einer Disziplinarmaßnahme oder die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens. Das Disziplinarverfahrensrecht ist dem Strafverfahren ähnlich.
Kalenderblatt - 6. Mai
1757 | Die Schlacht bei Prag ist eine der ersten großen Schlachten des Siebenjährigen Krieges. |
1937 | Das Luftschiff "Hindenburg" explodiert in Lakehurst. Mit dieser Katastrophe endet das Zeitalter der Luftschifffahrt. |
1952 | Das Deutschlandlied wird Nationalhymne der Bundesrepublik. Die Musik stammt von Joseph Haydn, der Text von A. H. Hoffmann von Fallersleben. |
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