Disziplinarverfahren

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    Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zur Anwendung des Disziplinarrechts; besteht aus einem Vorermittlungsverfahren und einem förmlichen Disziplinarverfahren. Liegt der Verdacht eines möglichen Dienstvergehens vor, veranlasst der Dienstvorgesetzte die Vorermittlungen, die zur Aufklärung des Sachverhalts führen sollen. Nach Abschluss dieser Ermittlungen folgt entweder die Einstellung des Disziplinarverfahrens, der Erlass einer Disziplinarmaßnahme oder die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens. Das Disziplinarverfahrensrecht ist dem Strafverfahren ähnlich.