Dienstvertrag
Aus WISSEN-digital.de
gegenseitiger Vertrag, durch den sich der eine Teil (so genannter Dienstverpflichteter) zu geistiger oder körperlicher Arbeit oder eines sonstigen Dienstes, der andere (Dienstherr) zu einer Vergütung verpflichtet. Der Dienstvertrat ist in den §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Ein Dienstvertrag kann über eine einmalige, kurzzeitige Arbeitsleistung (z.B. die Beratung durch einen Anwalt) bestehen, oder auf Dauer angelegt sein (z.B. Arbeitsverhältnis auf Grund eines Arbeitsvertrages).
Kalenderblatt - 7. Mai
1915 | Der britische Passagierdampfer "Lusitania" sinkt, nachdem er von einem deutschen U-Boot torpediert wurde. 1 198 Menschen ertrinken. |
1939 | Das faschistische Italien erklärt sich bereit, ein Militärbündnis mit Deutschland abzuschließen. |
1951 | Die UdSSR wird in das Internationale Olympische Komitee (IOC) aufgenommen. |
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