Arbeitsvertrag
Aus WISSEN-digital.de
gegenseitiger, formloser, schuldrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welcher beiden Seiten Rechte und Pflichten einräumt. Der Arbeitsvertrag verpflichtet zur entgeltlichen Arbeitsleistung, zur Treue- und Fürsorgepflicht. Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages begründet sich ein Arbeitsverhältnis. Er endet durch Kündigung.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |