Die Liberalisierung des Strommarktes

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    Der Energiemarkt lag bis 1998 in staatlicher Hand. Das galt sowohl für den Gas- als auch für den Strommarkt. Da der Versorgung mit Energie eine große Bedeutung beigemessen wurde, wollte man sie nicht der freien Marktwirtschaft überlassen. Das änderte sich, weil man bemerkte, dass die Liberalisierung des Telefonmarkts ein großer Erfolg war und man nun ähnlich bei der Energieversorgung vorgehen wollte.

    Bei der Liberalisierung des Energiemarktes sollen möglichst viele Teile der Lieferkette dem freien Wettbewerb unterliegen. Dieser Wettbewerb soll es den Verbrauchern ermöglichen, zu den günstigsten Konditionen marktgerecht versorgt zu werden. Für den Verbraucher ist es jederzeit möglich, bei Einhaltung der Kündigungsfristen den Anbieter zu wechseln.

    Die Versorgungsnetze, die für die Versorgung benötigt werden, können aber nicht sinnvoll dem Wettbewerb unterzogen werden. Der jeweilige Netzbetreiber hat hier eine Monopolstellung. Damit die Betreiber aber diese Monopolstellung nicht zu ihren Gunsten ausnutzen können, werden die Entgelte für die Nutzung staatlich reguliert. Durch die Öffnung der Energiemärkte erhoffte man sich, dass viele neue Stromanbieter entstehen würden, die die Monopolstellung der Energieriesen verhindern könnten. Dazu sollte der Wettbewerb um Stromkunden steigen, was auch zu einer Preissenkung führen könnte. Das Steigen der Stromkosten sollte bestenfalls unterbunden werden und die Wahlfreiheit gewährleistet sein.

    Mehr Energieversorgung auf dem Markt

    Da man im Bereich des Telekommunikationssektors so gute Erfahrungen gemacht hatte, machten sich auf dem Energiemarkt zahlreiche neue Energieanbieter breit. Es schien so, dass das große Ziel der fallenden Strompreise erreicht war. Heute muss man aber feststellen, dass es nur noch wenige der neuen Anbieter auf dem Markt gibt. Entweder verschwanden sie einfach so wieder, meldeten Insolvenz an oder wurden verkauft. Das lag daran, dass es ein ungleiches Verhältnis beim Zugang zum Stromnetz gab. Es fehlte eine regulierende Behörde, die den einfachen Zugang zum Stromnetz auch kleineren Energieanbietern ermöglichte. Es schien schon so, dass die Liberalisierung der Energiemärkte doch scheitern würde.

    Einführung einer Regulierungsbehörde

    Die Einführung einer Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, im Jahre 2005 sollte über die Liberalisierung wachen. In der darauffolgenden Zeit wurden Netzentgelte eingeführt, die für jeden Energielieferanten gleich sein sollten. Somit war es jetzt auch kleineren Stromlieferanten möglich geworden, auf dem Markt bestehen zu bleiben. Eine Zeit lang blieb es noch schwierig, weil viele Kunden anscheinend doch lieber bei den großen Energieversorgern bleiben wollten und doch nicht zu den unter Umständen günstigeren kleineren Anbietern wechselten. Mit dem Unbundling soll versucht werden, kleine und auch große Energieversorger am Markt gleichberechtigt unterzubringen. Dabei werden die Produktion und der Vertrieb voneinander getrennt. Man möchte hiermit vermeiden, dass die größeren Stromkonzerne gegenüber den kleineren einen Vorteil durch eine effektivere Verwaltung haben können.

    Was bringt es für den Verbraucher?

    Grundsätzlich können die Verbraucher ihren Stromanbieter frei wählen.Dem Wechsel steht nichts im Wege, solange die Kündigungsfristen eingehalten werden. Am Anfang waren Heizstromzähler und der Wärmepumpenstrom von der Stromanbieterwahl ausgeschlossen. Doch inzwischen bieten einige Wahlversorger auch für beide vergünstigten Stromvertragsarten Tarife außerhalb der Grundversorgung an. Die Möglichkeiten zur Wahl haben sich mit der Zeit für die Verbraucher stetig verbessert. Die Jahresbindung in der Grundversorgung nach einem Einzug ohne die vorherige Entscheidung für einen anderen Anbieter entfiel zunächst. Dann wurde auch die Bindung von Stromlieferverträgen an den Kalendermonat nicht nur für den Auszug, sondern auch bei einem Anbieterwechsel aufgehoben.