Depotwechsel
Aus WISSEN-digital.de
(französisch) auch: Kautionswechsel;
vom Schuldner beim Gläubiger hinterlegter Wechsel oder Wertentsprechungsschein zur Sicherung des gewährten Kredits, meist als Entsprechung von deponierten Werten bei der Kredit gewährenden Bank. Der Sicherungsnehmer, also die Bank, darf seine Rechte am Depotwechsel nur bei Eintreffen der vorher verabredeten Umstände geltend machen.
Kalenderblatt - 29. April
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