Beteiligung
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auch: Kapitalbeteiligung;
Anteil einer Person am Kapital einer Unternehmung (Kapital- oder Personengesellschaft). Der Besitz von Firmenanteilen impliziert gewisse Rechte, z.B. Mitspracherecht bei der Unternehmensführung, Gewinnbeteiligung, aber auch Pflichten, z.B. Haftung für Verluste bei Personengesellschaften. Eine Beteiligung erhält man bei Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung durch Eintritt in das Unternehmen als Gesellschafter, bei Aktiengesellschaften durch den Erwerb von Aktien. Ab einem Kapitalanteil von über 25 Prozent spricht man von einer wesentlichen Beteiligung oder Sperrminorität, ab einem Anteil von über 50 Prozent von einer einfachen Mehrheitsbeteiligung und ab 75 Prozent von einer absoluten Mehrheitsbeteiligung.
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