Kapitalgesellschaft
Aus WISSEN-digital.de
privatwirtschaftliche Unternehmen mit erwerbswirtschaftlicher Ausrichtung werden in Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterteilt. Der hauptsächliche Unterschied zwischen beiden liegt in den Haftungsbedingungen: Unternehmen sind Kapitalgesellschaften, wenn sie auf Grund der gewählten Rechtsform eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, welche z.B. im Konkursfall mit dem (oder fast nur mit dem) Unternehmensvermögen (Eigenkapital) haftet. Hier haftet also nicht die natürliche Person (Geschäftsinhaber) mit dem gesamten Privatvermögen, sondern das Unternehmen selbst.
Diese Rechtsformen sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH bzw. GmbH & Co. KG), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Außerdem haben Kapitalgesellschaften im Handelsgesetzbuch (HGB) eigene Publizitäts-, Bilanzierungs- und Steuervorschriften.
Kalenderblatt - 23. April
1980 | Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen. |
1990 | Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten. |
1998 | Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen. |