Berufsfreiheit
Aus WISSEN-digital.de
Ein Grundrecht, welches in Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz geregelt ist. Es ist ein Recht, das allen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz zusteht. Satz 1 des Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz schützt die Freiheit der Wahl des Berufes, der Wahl des Arbeitsplatzes und der Wahl der Ausbildungsstätte. Absatz 2 und 3 sollen den Zwang zu einer bestimmten Tätigkeit (Zwang zur Erbringung bestimmter, einzelner Arbeitsleistungen) und Zwangsarbeit (Zwang zum Einsatz der gesamten Arbeitskraft in bestimmter Weise) ausschließen.
Kalenderblatt - 8. Mai
1918 | Der Friede von Bukarest tritt durch den Friedensvertrag zwischen den Mittelmächten und Rumänien in Kraft. |
1949 | Der Parlamentarische Rat verabschiedet das Grundgesetz. |
1950 | Die alliierte Hohe Kommission verkündet das "Gesetz zur Verhinderung einer deutschen Wiederaufrüstung", das fünf Jahre später wieder aufgehoben wird. |
Magazin
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?