Auszubildender

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: Azubi;

    eine in der Berufsausbildung, beruflichen Fortbildung oder beruflichen Umschulung befindliche Person. Der Auszubildende im engeren Sinn (früher als Lehrling bezeichnet) erlernt einen Ausbildungsberuf in einem Wirtschaftsbetrieb, im öffentlichen Dienst oder in einem freien Beruf.

    Die Ausbildungszeit beträgt meist zwischen zwei und vier Jahren, abhängig z.B. von Vorbildung bzw. Schulabschluss des Auszubildenden. Die Ausbildung wird durch Gesellenprüfung in handwerklichen, durch Gehilfenprüfung in kaufmännischen Berufen und durch Facharbeiterprüfung in der Industrie abgeschlossen. Rechte und Pflichten von Auszubildendem und Ausbilder sind im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die Vergütung für Auszubildende wird in tariflichen Vereinbarungen festgelegt. Voraussetzung des Ausbilders im Handwerk ist im Handwerk die Meisterprüfung, sonst ein Befähigungsnachweis.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.