Geselle
Aus WISSEN-digital.de
Handwerker nach Abschluss seiner Ausbildungszeit.
Der Auszubildende erhält als Nachweis seiner erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (Gesellenprüfung) vor dem Gesellenprüfungsausschuss der Handwerkskammer bzw. der Innung den Gesellenbrief als Zeugnis ausgehändigt. Die Prüfung besteht aus dem praktischen Teil (Gesellenstück), dem fachlich- und dem allgemein-theoretischen Teil. Die rechtlichen Belange des Gesellen regelt das Gesetz zur Ordnung des Handwerks.
Entstanden ist der Stand im Mittelalter innerhalb des Zunftwesens.
Kalenderblatt - 29. März
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