Auslegung (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
Interpretation des Inhalts von Rechtsnormen und Willenserklärungen durch die Erforschung des Sinns der Vorschrift (Gesetzesinterpretation). Es gibt verschiedene Formen der Auslegung, die auch nebeneinander angewandt werden können: die einschränkende (restriktive), die ausdehnende (extensive), die grammatikalische, systematische, teleologische und die historische Auslegung.
Zu unterscheiden von Analogie.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |