Auslegung (Recht)

    Aus WISSEN-digital.de

    Interpretation des Inhalts von Rechtsnormen und Willenserklärungen durch die Erforschung des Sinns der Vorschrift (Gesetzesinterpretation). Es gibt verschiedene Formen der Auslegung, die auch nebeneinander angewandt werden können: die einschränkende (restriktive), die ausdehnende (extensive), die grammatikalische, systematische, teleologische und die historische Auslegung.

    Zu unterscheiden von Analogie.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.