Abtragen (Technik)

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    Bearbeitungsverfahren der Hauptgruppe Trennen, das auf nichtmechanischem Weg unter Nutzung unterschiedlicher physikalischer oder chemischer Vorgänge zur Erzielung einer mikro- oder makrogeometrischen Formänderung bzw. einer Eigenschaftsänderung an festen Stoffen erfolgt. Abtragen wird vorrangig zur Bearbeitung hochfester Werkstoffe angesetzt.

    a) Beim chemischen Abtragen erfolgt eine Auflösung von metallischen Werkstoffen

    1. durch die Einwirkung flüssiger Chemikalien als chemisches Lösen ohne die Wirkung von elektrischem Strom, z.B. Ätzen oder Beizen, oder

    2. als elektrochemisches Abtragen, z.B. beim Elysieren, wobei der Werkstoffabtrag auf der Grundlage elektrochemischer Reaktionen - d.h. Umsetzung elektrischer in chemische Energie zwischen sich berührenden, elektrisch leitenden Phasen - erfolgt. Die Nutzung eines Elektrolyten ermöglicht die an einen Strom gebundene Ionenwanderung, wobei der Abtrageffekt an der Anode genutzt wird. Man unterscheidet dabei Bad- und Formabtragen sowohl zur Konturenherstellung als auch zum Abgraten.

    b) Beim thermischen Abtragen erfolgt der Werkstoffabtrag durch die Wirkung thermischer Effekte allein oder überlagert mit anderen Wirkprinzipien (z.B. elektroerosive Metallbearbeitung).

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.