Wergeld
Aus WISSEN-digital.de
(von althochdeutsch: wer [lateinisch: vir], "Mann")
im germanischen Recht die Sühnesumme, die den Erben eines Erschlagenen oder dem Verletzten von den Tätern bezahlt werden musste; neben dem Wergeld war ein "Wettgeld" (um den Friedensbruch wettzumachen) an den König zu zahlen.
Kalenderblatt - 28. April
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