Verdunkelungsgefahr

    Aus WISSEN-digital.de

    der dringende Verdacht, dass der einer Straftat Beschuldigte Beweismittel vernichten oder fälschen bzw. Mitschuldige, Zeugen oder Sachverständige zu falschen Aussagen veranlassen will, um so die Wahrheitsermittlung zu erschweren. Verdunkelungsgefahr ist ein konkreter Haftgrund (vgl. § 112 Abs. 2 Nr. 3 Strafprozessordnung).