Universität
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(lateinisch)
wissenschaftliche Hochschule in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, hervorgegangen meist aus kirchlichen Schulen. Gliederung des Lehrbetriebes in selbstständige Fakultäten; gewöhnlich
a) theologische,
b) rechts- und staatswissenschaftliche,
c) medizinische,
d) philosophische und historische,
e) naturwissenschaftlich-mathematische Fakultät
mit Vorlesungen der Professoren, praktischen Übungen (Seminare), Besprechungen (Kolloquien), wissenschaftlichen Instituten. Leitung durch Rektor, Senat (Gesamtheit der Professoren) und Dekane (Vorsitzender) der Fakultäten, heute auch Studentenausschüsse. Große Lehr- und Lernfreiheit.
Erste Universität in Bologna (1119); älteste deutsche Universität war Prag (1348). In Großbritannien Erhaltung des mittelalterlichen Typs der Universität; in den USA Universitäten als autonome Privatanstalten unter Leitung von selbstständigen Präsidenten neben Staatsuniversitäten.
Kalenderblatt - 28. April
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