Testierfähigkeit
Aus WISSEN-digital.de
Fähigkeit ein Testament zu errichten, demzufolge auch zu ändern oder aufzuheben. Sie steht Personen zu, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Willenserklärung einzusehen, können kein Testament errichten (vgl. § 2229 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
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