Straßenverkehrsgefährdung

    Aus WISSEN-digital.de

    Bezeichnung für gemeingefährliche Verkehrsdelikte (§§ 315 b - 315 d, 316 Strafgesetzbuch; z.B. Trunkenheit im Verkehr); darauf stehen Geldstrafen und bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe.